Im Vorfeld einer PID erfolgt eine ausführliche genetische Beratung durch eine Fachärztin für Humangenetik aus unserem PID-Zentrum. Dabei werden die Möglichkeiten und Grenzen der Diagnostik aufgezeigt und die medizinische Indikation der Untersuchung beurteilt. Sie bekommen von uns einen Kostenvoranschlag sowie Unterlagen, die Sie bei der Bayrischen Ethikkommission mit Ihrem Antrag einreichen müssen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. Parallel können Sie einen Termin bei einem unserer reproduktionsmedizinischen Partner vereinbaren, um die erforderliche künstliche Befruchtung zu besprechen.
Eine psychosoziale Beratung durch eine(n) unabhängige(n), nicht in die IVF- oder PID-Maßnahme involvierte(n), Arzt/Ärztin muss erfolgen, bevor Sie Ihren Antrag bei der Ethikkommission einreichen können. Eine Bestätigung der Beratung müssen Sie Ihrem Antrag beilegen. Diese Beratung kann z.B. durch die/den betreuende/n Gynäkologin/en erfolgen. Falls gewünscht, bekommen Sie von uns auch die Kontaktdaten von Beratungsstellen.
Die Entscheidung der bayerischen Ethikkommission über Ihren Antrag auf Bewertung wird Ihnen innerhalb von drei Monaten, nachdem Ihre Unterlagen vollständig eingereicht wurden, schriftlich bekannt gegeben. Schicken Sie uns bitte eine Kopie des Bescheides. Nach einem positiven Bescheid durch die Ethikkommission kann eine PID erfolgen.
Abhängig von der Indikation kann eine familienspezifische Etablierung und Validierung des Testsystems nach Rücksendung unseres Kostenvoranschlages und einem positiven Votum der Ethikkommission begonnen werden. Der unterschriebene Kostenvoranschlag ist für beide Seiten verbindlich. Hierfür müssen 2-3 Monate veranschlagt werden. Wir melden uns bei Ihnen, sobald Etablierung und Validierung abgeschlossen sind. Während der Etablierungsphase können Sie die reproduktionsmedizinische Behandlung beginnen.
Der Zeitpunkt der Durchführung der PID wird in enger Zusammenarbeit mit dem reproduktionsmedizinischen Zentrum geplant und abgestimmt. Das Ergebnis der Analyse wird Ihnen direkt nach Abschluss der Diagnostik berichtet. Sie entscheiden über den Transfer von Embryonen, die nach Implantation zur Geburt eines Kindes führen, das nicht von der familiären Erkrankung oder Behinderung betroffen sein wird. Trotz PID besteht auch für Sie, wie für alle Paare, das Basisrisiko von 3-4 % für schwere Erkrankungen oder Behinderungen, die nicht vorhergesehen oder behandelt werden können.
Die Analysen können aber auch ergeben, dass alle Embryonen betroffen sind. In diesem Fall kann die Frau den Transfer eines Embryos ablehnen.